Grundgesetz Artikel 5, Absatz 1

Jun 19th, 2009 | By cavo | Category: cavo work

Im Grundgesetz Artikel 5, Absatz 1 heisst es:

Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

Nun, dann soll mir das mal einer erklären. Ich bin natürlich davon überzeugt, dass Kinderpornographie mit jedem Mittel bekämpft werden soll und muss, aber das hier ist reiner Aktionismus, der Null Nachhaltigkeit hat und in letzter Konsequenz nur Tore öffnet, um eben jeden Artikel des Grundgesetzes zu entschärfen. Die mehr als offensichtlich Petition mir mehr als 130.000 Interessierten wurde offensichtlich ignoriert.

Selbst aus hohen politischen Regionen heisst es: “Sowohl das Verfahren als auch das Ergebnis in den Verhandlungen zwischen SPD und CDU/CSU überzeugten mich nicht. Sowohl die strafrechtlichen Wirkungen für den Vorrang der Löschung kinderpornographischer Inhalte sind unbestimmt, die Strukturen sind auf eine wirkliche und systematische Löschung nicht ausgelegt. Das muss aber unser Ziel bleiben! Ähnlich unbestimmt ist die Kontrolle des BKA durch das Gesetz. Daher halte ich das Gesetz nicht für verabschiedungsfähig”

Ach ja, nur so zur Kenntnisnahme: hier könnt ihr nachschlagen, ob euer Abgeordneter für die Netzsperren gestimmt hat oder nicht. Ich setze den Filter auf “Ja” und setze die Teilnehmer dann einfach auf die “Nicht mehr wählen”-Liste

Update: War klar! Nun geht es weiter: CDU-Politiker will Killerspiele sperren. Als nächstes kommen dann unbequeme und regierungskritische Aussagen und irgendwann wird hier als Amtsprache “Chinesisch” eingeführt…

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